Kindergeldbezug im Ausland
Noch immer gibt es die weit verbreitete Meinung, dass man in Paraguay und anderen Nicht-EU-Staaten weiter deutsches Kindergeld beziehen kann. Doch wie verhält es sich wirklich ? Wir haben Gesetzbücher gewälzt und sind der Sache auf den Grund gegangen.
Wer bekommt Kindergeld?
So heißt es bei der Familienkasse:
” Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
- im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.”
Schauen wir uns die Möglichkeiten einzeln an
1. wer einen Wohnsitz in Deutschland hat
Die einschlägigen Regelungen zum Wohnsitz finden sich für das Steuerrecht in der Abgabenordnung § 8 der AO:
“Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.”
Wandert eine Familie aus, ist der Wohnsitz eindeutig Paraguay. Eine dauerhaft ungenutzte Wohnung in Deutschland erfüllt noch nicht die Voraussetzungen für einen Wohnsitz.
Der Wohnsitz hat NICHTS damit zu tun, ob Sie noch in Deutschland gemeldet sind oder nicht. Darauf gehen wir später noch ein.
2. wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Definitionen des gewöhnlichen Aufenthaltes sind in § 30 Abs. 3 SGB I und § 9 Abgabenordnung (AO) enthalten. In beiden heißt es:
„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“
Ergänzt wird dies in der Abgabenordnung durch:
„Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.”
Also nur, wenn Sie mehr als 6 Monate eines jeden Jahres in Deutschland leben und die restliche Zeit im Ausland verbringen, wird dies als gewöhnlicher Aufenthalt gerechnet. Sie müssten also mit Ihren Kindern mind. alle 6 Monate umziehen.
3. wer im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist
Dazu heißt es:
“Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen auch deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen und hierfür Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen beziehen.”
Das betrifft z.B. Personen, die bei deutschen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) im Ausland tätig sind oder als deutscher Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wurde. (z.B als Auslandslehrer)
4. wer im Ausland wohnt, aber in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird
Ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger kann beim Finanzamt dann gestellt werden, wenn
- mindestens 90 Prozent Ihres Welteinkommens steuerpflichtiges Einkommen aus der Bundesrepublik Deutschland ist
- und die im Ausland zu besteuernden Einkünfte nicht über 8004,- € liegen
Damit erfolgt automatisch eine Veranlagung zur deutschen Einkommensteuer. Sie dazu auch deutsche Renten im Ausland – der Ausweg aus der Steuerfalle
Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie aus Deutschland Rente beziehen und keine/nur weitere geringe Einkünfte in Paraguay haben. Ein Anspruch auf Kindergeld würde dann z.B. bestehen, wenn die Großeltern mit Ihrem Enkel auswandern und diese – anstatt der Eltern – Kindergeldberechtigt sind.
Wie Sie sehen, ist der Personenkreis, der Anspruch auf Kindergeld hat, sehr klein. Gehen wir vom Normalfall aus: Familie mit Kindern wandert aus, um sich in Paraguay ein neues Leben aufzubauen… dann wäre der weitere Bezug von Kindergeld illegal.
Häufige Meinungen:
Ich bin noch in Deutschland gemeldet, darum steht mir weiterhin Kindergeld zu!
Das Meldegesetz beinhaltet keine Definition von Wohnsitz. Das bedeutet: Wenn Sie sich in Deutschland nicht abgemeldet haben oder sich auf die Wohnung anderer Familienangehörigen umgemeldet haben, haben Sie damit nach dem Gesetz noch keinen Wohnsitz und somit keinen Anspruch.
Achtung! Nach den Bußgeldbestimmungen des Meldegesetztes der einzelnen Bundesländer handelt eine Person ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig
- sich für eine Wohnung anmeldet, die sie nicht bezieht. (Geldbuße bis zu 500,- Euro)
- aus einer Wohnung auszieht, keine neue Wohnung im Inland bezieht und sich nicht unverzüglich bei der Meldebehörde abmeldet. (Geldbuße – je nach Bundesland – bis 25.000 Euro)
Unter Umständen unterliegen Sie dann der deutschen krankenversicherungspflicht, man kann Sie zur Erklärung Ihrer Steuern auffordern und die deutsche Botschaft in Paraguay ist in vielen Belangen dann nicht für Sie zuständig. (z.B. bei Verlängerung/Beantragung eines Reisepasses)
Dann habe ich einfach “vergessen”, das Kindergeld abzumelden.
Hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, dann sind Sie nach dem Einkommensteuergesetz (§ 68 Abs. 1) verpflichtet, Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen. Insbesondere dann, wenn
- Sie oder Ihr Ehegatte eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen
- Sie oder Ihr Ehegatte von Ihrem deutschen Arbeitgeber zur Beschäftigung ins Ausland entsandt werden
- Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen
Achtung: Wenn Sie ihrer Familienkasse Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer mitteilen, dann müssen Sie nicht nur das zu Unrecht erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Sie müssen außerdem mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder sogar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Das merken die doch eh nicht!
Die Familienkasse prüft während des laufenden Kindergeldbezuges in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird. So ist zum Beispiel festzustellen, ob
- Sie sich noch im Inland aufhalten und die Kinder weiterhin in Ihrem Haushalt leben
- die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch fortdauert
Und selbst wenn, die können das Geld hier in Paraguay nicht eintreiben!
Das mag bei Ordnungswidrigkeiten so sein, bei strafrechtlicher Verfolgung sieht dies aber schon anders aus. Auch wenn Sie noch ein deutsches Konto besitzen, kann Ihnen dies zum Verhängnis werden.
Müssen Sie aus irgendwelchen Gründen nach dem illegalen Bezug von Kindergeld wieder nach Deutschland, erwarten Sie entsprechende Verfahren und nicht unwesentliche Schulden, wenn man angesammelte Gebühren, Zinsen und Ordnungsgelder einbezieht.
Auch sollten Ihre Kinder dann NIEMALS in Deutschland studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Wenn Sie in dem Fall nämlich ganz rechtmäßig Kindergeld als Unterstützung für ein bereits volljähriges Kind beantragen, kann die Familienkasse offene Forderungen vom laufenden Bezug abziehen…
Und DAS zählt für mich unter: “So verbauen Sie Ihren Kindern die Zukunft”
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Kindergeldbezug im Ausland,

Lisa Metsch-Dömel
Sehr gut recherchiert – dem ist nichts hinzuzufügen!!! Danke für die tollen Artikel!
Claudia Metschen
Hallo liebes Team, klasse was ihr alles zusammen tragt. Ich bin der Meinung, wenn man aus Deutschland auswandert und somit Deutschland den Rücken kehrt, sollte man auch so fair sein und die Konsequenzen tragen und nicht weiter Nutznießer von Geldern sein, die einem nicht wirklich zustehen!! Endweder ganz oder gar nicht!!!
Ramona Kirchhoff
Ich kann mich Claudia nur anschließen!
Daniel Dietz
ich sehe das genauso,aber es gibt leute die haben nicht viel geld und versuchen es so!
Krista Kamm de Wendel
Claudia, volle Zustimmung !!!
Claudia Siemons
Hut ab Claudia. Es gibt Leute,die nicht wissen wohin mit ihrem Geld, und kassieren trotzdem! Wünsche dir und deinen Lieben alles Gute!!
Krista Kamm de Wendel
doch bin ich
Juergen Hass
Keinesfalls teile ich die Meinung von Claudia Metschen, Ramona Kirchhoff und anderen. Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommensteuergesetz. Deutschland fordert von Rentnern und anderen Auswanderern Steuern fuer die Rente, fuer Zins- und Dividendeneinkuenfte, fuer Mieteinnahmen usw. Somit hat man auch Anspruch auf Kindergeld nach Par. 62 Einkommensteuergesetz.
Nach 40 Jahren Beitragszahlung in die Rentenversicherung wird man als Auswanderer (wenn man nicht Beamter ist) betrogen und beschissen.
Normalerweise haette ich in Deutschland als Rentner Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Auch diese Sicherheit verliert man, obwohl Deutschland die Rentner steuerlich ausraubt und sogar fuer deutsche Schulen Schulgeld von bis zu 400,00 EURO abzockt, obwohl in Deutschland Schulgeld und Schulmittelfreiheit aus Steuermitteln.
Und das Beamtenheer in der Botschaft zockt natuerlich alles ab aus Steuermitteln.
Ich helfe bei der Beantragung von Kindergeld, Schulgeld usw.
Liebe Gruesse
Juergen Hass (Anm.d.Red: persönliche Kontaktdaten entfernt)
Sandra Gläske
Mir schient eher, als wollten SIE den deutschen Staat abzocken? Sie reden von Rente, in der Regel haben aber die wenigsten Rentner kindergeld-berechtigte Kinder. Natürlich verliert ein Auswanderer auch die Sicherheit des Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in Deutschland. Wer dies nicht missen möchte, sollte doch in Deutschland leben und KANN somit alle Vorzüge dieses Sozialstaates nutzen.
hacker20260
Sehr gut beschrieben Juergen. – Danke ! ! !
Hasso Stein
Danke Jürgen, genauso sehe ich die Lage auch. Es heisst Kindergeld, davon sollen die Kinder profitieren egal wo sie leben “müssen”.
Peter Tadeu Do Carmo
Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, der soll auch Anspruch auf Kindergeld haben.
Auswandern nach Paraguay
In dem Fall hat man doch auch rechmäßig Anspruch. Es geht um die Eltern, die NICHT steuerpflichtig sind und illegal beziehen.
Max Krais
Anspruch auf Kindergeld steht nur Kindern zu, die ihren Wohnsitz in Deutschland / EU haben. –
Sandra Gläske
Da muß ich Ihnen widersprechen, ein Wohnsitz in DE ist nicht Voraussetzung für einen Anspruch. Aber vielleicht können Sie Ihre Aussage irgendwie belegen ? Sollte es in letzter Zeit Änderungen gegeben haben, lasse ich mich gern belehren.
single20
ich kenne zwei. Nehmen wir mal Charlie. Der ist in Deutschland steuerpflichtig. Der Charlie z.B. bekommt Einnahmen aus Vermietung. Er hatte Kindergeld beantragt, lebt aber in Asien. Ergebnis, Rueckforderung ca. 6.000 Euro. Er hat das bezahlt, aber dann kam eine Forderung er solle 90 Tage in Haft. Sein Sohn ist gerade 3 Jahre alt geworden, er ist alleinerziehender Vater.
Sandra Gläske
Bei Einnahmen aus Vermietung besteht aber grundsätzlich eine BESCHRÄNKTE Steuerpflicht. Um Kindergeld zu erhalten, muß man aber UNBESCHRÄNKT einkommensteuerpflichtig sein. Das bedeutet, man muß weitere Voraussetzungen erfüllen, diese beantragen und sein gesamtes Welteinkommen offenlegen. Insoweit ist die Rückforderung generell gerechtfertigt. Allein Mieteinnahmen in DE reichen da nicht aus.
single
ich selbst hab auch Kinder, lebe in Asien und ich bezahle Steuern in Deutschland. Aber weder die Frau, noch meine Kinderfreibetrag wurden anerkannt. Das bedeutet, ich bin eine Familie die steuerlich als “single” behandelt wird. Die Steuern habe ich immer bezahlt, aber als das Kindergeld zurueckgefodert wuerde habe ich die Steuerzahlungen eingestellt. Im Moment suche ich noch einen Steuerberater … Reden mit einem Sachbearbeiter geht auch nicht, weder das Kindergeldamt ( da meldet sich immer ein kostenpflichtiges Callcenter, die nichts wissen und sehr ! freundlich sin ) noch das Finanzamt ( Sachbearbeiter hebt nie ab, die anderen wissen nix ) ist telefonisch erreichbar. Schriftlch hab ich auch keine Antwort mehr bekommen …
Sandra Gläske
Wenn es um eine Rückforderung des Kindergeldes geht, wurde in den meisten Fällen versäumt, eine Änderungsmitteilung (z.b. bei Wegzug ins Ausland) zu machen. Haben Sie dies rechtzeitig getan, muß Ihnen Kindergeld ja in erster Instanz bewilligt worden sein… Welcher Umstand hat sich geändert, dass die Auslandsbewiligung rückwirkend zurückgezogen wurde ?
Auswandern nach Paraguay
Da muß ich Max widersprechen, ein Wohnsitz in DE ist nicht Voraussetzung für einen Anspruch. Aber vielleicht können Sie Ihre Aussage irgendwie belegen ? Sollte es in letzter Zeit Änderungen gegeben haben, lasse ich mich gern belehren.
Max Krais
strafrechtliche Verfolgung ? – wir sollten von "kriminalisierung" von deutschen Eltern reden. Wer in Deutschland Steuern zahlt, dem steht eine Steuerfreistellung in Form von "Kindergeld" zu. + Die Familienkasse prüft bei deutschen Eltern, bei Einwanderern wird eine Blindenbrille aufgesetzt … Stichwort: Kirsten Heisig * RIP.
Sandra Gläske
Ich glaube die Diskussion geht etwas in die falsche Richtung. Natürlich steht jedem, der in Deutschland steuerpflichtig ist, Kindergeld zu. Keine Frage. Es ging eher um die Eltern, die NICHT steurpflichtig sind, sich aber trotzdem unrechtmäßig Kindergeld “erschleichen” und “erlügen”.
Thomas kind
Hallo,
aber wie sieht es aus wenn ein Elternteil in Deuschland arbeitet und die kinder mit der mama im ausland leben, sie besuchen dort auch die Schuhle!!!!
Gruß
Sandra Gläske
Hallo Thomas, dazu habe ich folgendes gefunden:
“Kindergeldberechtigt ist in der Regel der Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Sofern Eltern nicht dauernd getrennt leben, können sie durch eine gemeinsame Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen der kindergeldberechtigte Elternteil sein soll.”
Thomas kind
Hallo Sandra,
Zuerst möchte ich mich bei dir für die schnelle Antwort.
Nun zu meiner Situation: ich lebe und arbeite als angestellt in Deutschland, also Anmeldung und Lohnsteuer sind richtig. Aber meiner Frau und die kinder werden für 2 Jahr ins Ausland leben und Schule dort besuchen. Momentan ist meiner Frau die Kindergeldberechtigte; dies können wir aber ändern falls nötig. Meiner Frau bekommt noch Miete in Deutschland (Mietwohnung ist in D), und somit muss Sie auch Steuer bezahlen.
Unter diese Umstände können wir das Kindergeld noch bekommen oder nicht. Und wenn ja, bleibt die Höhe des Kindergelds gleich oder wird angepasst.
Gruß
Sandra Gläske
Ich bin natürlich kein Fachmann, aber ich denke die Voraussetzungen zum weiteren Bezug von Kindergeld sind gegeben. Zu klären wäre noch:
1. Wie hoch die Einnahmen Ihrer Frau im Ausland sind. (Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht in DE möglich?) – wenn ihre Frau Kindergeldberechtigte bleibt.
2. Zahlt das Land selbst Kindergeld, dann könnte eine deutsche Berechtigung wegfallen (oft innerhalb der EU der Fall)
3. steuerlich sollten sie nachfragen, wie die Veranlagung (gemeinsam/getrennt) erfolgt, wenn ein Partner vorübergehend im Ausland lebt.
Erhalten Sie weiterhin deutsches (und keinerlei weiteres ausländisches) Kindergeld, wird in voller Höhe ausgezahlt – von Abschlägen ist mir nichts bekannt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas heöfen konnte, wie immer ohne Gewähr.
Viel Glück für Sie und Ihre Familie.
Udo Snapy
Es gibt auch solche Fälle, seit 2005 kämpfe ich um mein Recht auf Kindergeld, ich erziele meine Einmahmen (Gewerbe) aus Deutschland, meine Frau ist in Ausland verunglückt und zur Zeit nicht transportfähig, seitdem lebe mit meinen Kids in Ausland, Botschafter und Konsulat sind unsere Zwangsumstände bekannt, nur durch die unbürokratische Hilfe einer ortsansässigen Hilfswerk ist es uns möglich als Familie zusammen zu bleiben.